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Was ist der PIT-Mietsteuerrechner?
In Polen wird das Mieteinkommen aus der Vermietung von Wohnungen pauschal besteuert (ryczałt). Vermieter müssen den Steuerbetrag monatlich selbst berechnen und zahlen, ohne eine monatliche Erklärung abzugeben. Einmal im Jahr wird die PIT-28-Erklärung eingereicht. Der PIT-Mietsteuerrechner erstellt Berichte basierend auf Ihren im System erfassten Mieteinnahmen und berechnet automatisch Ihre monatlichen kumulierten Einnahmen und fälligen Steuern. So sparen Sie sich die manuelle Berechnung vor der monatlichen Steuerzahlung und erhalten alle erforderlichen Mietsteuerdaten für die Jahreserklärung.
Wie zahlt man die Mieteuer in Polen?
Der Bericht listet monatlich die fälligen Steuern auf, entsprechend den polnischen Vorschriften zur „monatlichen Zahlung“. Hier sind die aktuellen Regeln für das Jahr 2026:
- Es gibt nur eine Versteuerungsmethode: Ab 2023 werden Mieteinnahmen aus Privatvermietungen pauschal besteuert, mit einem Steuersatz von 8,5% bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 zł, darüber hinaus 12,5%.
- Doppeltes Limit für Ehepaare möglich: Bei Ehepaaren mit Gütergemeinschaft kann einer der Partner durch Erklärung beim Finanzamt das gesamte Mieteinkommen angeben; der Steuersatz von 8,5% gilt dann bis 200.000 zł, darüber hinaus 12,5%. Ändern Sie in diesem Fall den Parameter „Jahreseinkommensgrenze“ im Formular auf 200000.
- Monatliche Zahlung bis zum 20. des Folgemonats: Vermieter müssen die Steuern für Mieteinnahmen bis zum 20. des Folgemonats an das Finanzamt zahlen. Beispielsweise müssen Mieteinnahmen aus Januar bis zum 20. Februar gezahlt werden. Fällt der 20. auf einen Samstag oder Feiertag, verlängert sich die Frist auf den nächsten Werktag.
- Dezember hat eine Sonderregelung: Die Steuern für Dezember müssen bis zum 20. Januar des folgenden Jahres gezahlt werden und sind nicht in die Jahreserklärung einzubeziehen.
- Quartalsweise Zahlung ist auch möglich: Mieteinnahmen aus dem Vorjahr bis zu einem Gegenwert von 200.000 Euro können vierteljährlich gezahlt werden, die Frist ist der 20. des Monats nach Quartalsende (für das vierte Quartal bis zum 20. Januar des Folgejahres). Eine quartalsweise Zahlung erfordert keine Voranmeldung; zahlen Sie einfach vierteljährlich und markieren Sie die Option in der jährlichen PIT-28-Erklärung.
- Laufend nur Zahlung, keine Erklärung: Die formelle Steuererklärung erfolgt nur einmal jährlich – die PIT-28-Jahreserklärung ist vom 15. Februar bis zum 30. April des Folgejahres einzureichen; eventuelle Nachzahlungen sind ebenfalls bis zum 30. April zu leisten.
- Einkünfte werden am Tag des tatsächlichen Erhalts verbucht: Polnisches Steuerrecht erkennt Mieteinnahmen basierend auf dem „tatsächlichen Erhalt“ der Miete an. Bei verspäteten Zahlungen durch den Mieter wird die Steuerverpflichtung ebenfalls verschoben — beispielsweise reicht es, die Januar bis Juni Miete bei einmaliger Zahlung im Juni bis spätestens 20. Juli zu begleichen, ohne Steuerrückstände für vorherige Monate.
Wie benutzt man den PIT-Mietsteuerrechner
1. Bericht öffnen
Gehen Sie im linken Menü zu [ Berichte ] → [ Berichte ]. Wählen Sie im Dropdown-Menü [ Berichtsart ] die Option [ PIT-Mietsteuerberechnung ].
2. Steuerjahr auswählen und Steuersatzparameter festlegen
Wählen Sie dann das [ Steuerjahr ] und [ Firma/Eigentümer ] aus und klicken Sie auf „Weiter“:
- Firma wählen: Simulieren Sie die Mieteinnahmen sowohl für firmeneigene als auch für untervermietete Immobilien.
- Eigentümer wählen: Berechnen Sie die Mieteinnahmen der vom Eigentümer verwalteten Immobilien.
Das System listet Steuerparameter auf, die Standardwerte sind; diese können entsprechend den tatsächlich geltenden Vorschriften angepasst werden:
- Jahreseinkommensgrenze: Standard 100000 zł.
- Steuersatz unterhalb der Schwelle: Standard 8,5%.
- Steuersatz über der Schwelle: Standard 12,5%.
Nach Bestätigung der Parameter auf [ Bericht generieren ] klicken.
3. Jahresbericht lesen
Der Bericht zeigt die Jahresergebnisse als Vorschau nach Monaten aufgelistet, wobei jeder Monat die [ Gesamteinnahmen aus Mietzahlungen ] und die [ fällige Steuer ] anzeigt. Die Zeile 'Gesamtsumme' am Ende zeigt die Summe für das ganze Jahr. Um zu wissen, wie viel bis zum 20. eines jeden Monats zu zahlen ist, vergleichen Sie einfach mit der Zeile des Vormonats. Klicken Sie auf die Druckschaltfläche oben rechts, um den gesamten Bericht auszudrucken.
Monat anklicken, um die detaillierten Mietinformationen zu öffnen, einschließlich:
- Objekt • Einheit • Mieter: Welche Wohnung und welcher Mieter diese Miete betrifft.
- Abrechnungsperiode: Die Abrechnungsperiode dieser Miete.
- Betrag: Der tatsächlich erhaltene Betrag dieser Miete.
Wenn es im Monat keine Einnahmen gibt, wird bei Erweiterung „Keine Einnahmen diesen Monat“ angezeigt.
4. Berechnungsdetails ansehen
Klicken Sie auf „Berechnungsdetails anzeigen“ für jeden Monat, um den Berechnungsprozess des Monats zu öffnen und schrittweise darzustellen, wie die fällige Steuer des Monats berechnet wird:
- Kumulative Mieteinnahmen: Die kumulativen Mieteinnahmen vom Jahresbeginn bis zum aktuellen Monat.
- Kumulierte Steuer nach festem Steuersatz berechnet: Der Teil der kumulierten Einnahmen, der innerhalb der Jahreseinnahmenschwelle liegt, wird nach dem „Steuersatz unter der Schwelle“ berechnet; der Teil, der die Schwelle überschreitet, wird nach dem „Steuersatz über der Schwelle“ berechnet (vor Rundung).
- Monatliche Steuer (vor Rundung): Kumulierte Steuerbetrag abzüglich der fälligen Steuern seit Jahresbeginn.
- Fällige Steuern des Monats: Der obige Betrag wird gerundet und ist die fällige Steuer für den Monat.
5. Berechnungsgrundlage und Hinweise
- Barbasis anwenden: Die Zuordnung erfolgt zum Monat des tatsächlichen Zahlungseingangs der Miete, dabei werden nur tatsächlich bezahlte Mieten einbezogen; Mieten mit Zahlungsart "keine Zahlung" werden nicht berücksichtigt. Dies entspricht dem polnischen Steuerrecht, das Einnahmen am tatsächlichen Zahlungseingangstag erfasst. Wenn der Mieter später nachzahlt, wird der Monat des Steuerberichts der Monat, in dem die Zahlungspflicht entstanden ist.
- Nur Mieten berechnen: Der Bericht berücksichtigt nur Mieteinnahmen und schließt Nebenkosten, Kautionen usw. aus.
- Miete mit Vorauszahlungen begleichen: Wenn die Miete mit Vorauszahlungen verrechnet wird, wird als Zugehörigkeitsmonat das[ Tatsächliche Zahlungsdatum der Miete ] und nicht das ursprüngliche Zahlungsdatum der Vorauszahlung verwendet.